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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Auto Mark GmbH
Lorcher Straße 54, 73102 Birenbach

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen der Auto Mark GmbH und ihren Kunden im Bereich Kfz-Reparatur, -Wartung, Fahrzeugverkauf, Hol- und Bringservice sowie Vermietung von Ersatzfahrzeugen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde einen Auftrag erteilt und dieser durch die Auto Mark GmbH bestätigt oder durch tatsächliche Leistungserbringung angenommen wird. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Zahlungen sind – sofern nicht anders vereinbart – sofort bei Abholung oder Übergabe fällig, bar oder per EC-Karte.

4. Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet. Bei absehbaren Mehrkosten wird der Kunde vor Durchführung informiert.

5. Fertigstellung und Abnahme

Fertigstellungstermine sind unverbindlich, außer sie wurden schriftlich garantiert. Das Fahrzeug ist nach Mitteilung über die Fertigstellung zeitnah abzuholen. Mit der Übergabe gilt die Leistung als abgenommen.

6. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei Mängeln hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, sind ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

7. Haftung

Die Auto Mark GmbH haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt wurden.

8. Aufbewahrung und Verzug

Wird ein Fahrzeug nicht spätestens 3 Werktage nach Fertigstellung abgeholt, kann eine angemessene Standgebühr berechnet werden. Nach 14 Tagen kann das Fahrzeug auf Kosten und Risiko des Kunden extern untergebracht werden.

9. Eigentumsvorbehalt

Ersatzteile sowie verkaufte Fahrzeuge bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auto Mark GmbH.

10. Hol- und Bringservice

Der Hol- und Bringservice erfolgt nach Absprache und ist ein freiwilliger, separat zu vergütender Service. Für Verzögerungen durch Verkehrsbedingungen oder höhere Gewalt wird keine Haftung übernommen. Der Kunde stellt sicher, dass das Fahrzeug verkehrssicher übergeben wird.

11. Ersatzfahrzeuge / Mietwagen

Die Bereitstellung eines Miet- oder Ersatzfahrzeugs erfolgt nach Verfügbarkeit und gesonderter Vereinbarung. Der Kunde haftet für Schäden am Mietfahrzeug, die über normale Abnutzung hinausgehen, sowie für Verkehrsverstöße während der Mietdauer. Es gelten separate Mietbedingungen, die bei Übergabe ausgehändigt werden.

12. Fahrzeugverkauf

Beim Verkauf von Fahrzeugen gelten – soweit nicht anders schriftlich vereinbart – die gesetzlichen Regelungen für den Kaufvertrag. Gebrauchtwagen werden unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, sofern der Käufer Unternehmer ist. Für Privatkunden gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

13. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden zur Abwicklung des Auftrags verwendet und gemäß der Datenschutzerklärung behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.

14. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Auto Mark GmbH (Amtsgericht Ulm).

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Mo. bis Fr.:  8 - 12Uhr & 13 - 18Uhr

Sa.: 8 - 12 Uhr    

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UNSERE LEISTUNGEN

- Reparaturen aller Marken

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