
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Auto Mark GmbH
Lorcher Straße 54, 73102 Birenbach
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen der Auto Mark GmbH und ihren Kunden im Bereich Kfz-Reparatur, -Wartung, Fahrzeugverkauf, Hol- und Bringservice sowie Vermietung von Ersatzfahrzeugen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde einen Auftrag erteilt und dieser durch die Auto Mark GmbH bestätigt oder durch tatsächliche Leistungserbringung angenommen wird. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Zahlungen sind – sofern nicht anders vereinbart – sofort bei Abholung oder Übergabe fällig, bar oder per EC-Karte.
4. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet. Bei absehbaren Mehrkosten wird der Kunde vor Durchführung informiert.
5. Fertigstellung und Abnahme
Fertigstellungstermine sind unverbindlich, außer sie wurden schriftlich garantiert. Das Fahrzeug ist nach Mitteilung über die Fertigstellung zeitnah abzuholen. Mit der Übergabe gilt die Leistung als abgenommen.
6. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei Mängeln hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, sind ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
7. Haftung
Die Auto Mark GmbH haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt wurden.
8. Aufbewahrung und Verzug
Wird ein Fahrzeug nicht spätestens 3 Werktage nach Fertigstellung abgeholt, kann eine angemessene Standgebühr berechnet werden. Nach 14 Tagen kann das Fahrzeug auf Kosten und Risiko des Kunden extern untergebracht werden.
9. Eigentumsvorbehalt
Ersatzteile sowie verkaufte Fahrzeuge bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auto Mark GmbH.
10. Hol- und Bringservice
Der Hol- und Bringservice erfolgt nach Absprache und ist ein freiwilliger, separat zu vergütender Service. Für Verzögerungen durch Verkehrsbedingungen oder höhere Gewalt wird keine Haftung übernommen. Der Kunde stellt sicher, dass das Fahrzeug verkehrssicher übergeben wird.
11. Ersatzfahrzeuge / Mietwagen
Die Bereitstellung eines Miet- oder Ersatzfahrzeugs erfolgt nach Verfügbarkeit und gesonderter Vereinbarung. Der Kunde haftet für Schäden am Mietfahrzeug, die über normale Abnutzung hinausgehen, sowie für Verkehrsverstöße während der Mietdauer. Es gelten separate Mietbedingungen, die bei Übergabe ausgehändigt werden.
12. Fahrzeugverkauf
Beim Verkauf von Fahrzeugen gelten – soweit nicht anders schriftlich vereinbart – die gesetzlichen Regelungen für den Kaufvertrag. Gebrauchtwagen werden unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, sofern der Käufer Unternehmer ist. Für Privatkunden gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Abwicklung des Auftrags verwendet und gemäß der Datenschutzerklärung behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Auto Mark GmbH (Amtsgericht Ulm).